Kontokündigung
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Kontokündigung
die sparkasse leipzig kündigt mir zum 17.06.2013 mein ebt-girokonto.
da werde ich nochmal alle schwer zu trackenden stadtteile ins visier nehmen, bevor der spaß vorbei ist.
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Re: Kontokündigung
Mit welcher Begründung denn?
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Re: Kontokündigung
also bei meinen (inzwischen 3) Kontokündigungen war die Begründung meist die "nicht ordnungsgemäße Benutzung" von Einzahlautomaten; bei der jüngsten Kündigung wurde dann auch noch was von wegen Geldwäsche vorgeschoben, die Filiale hätte zwar vermutlich auf meine Erklärung von EBT wieder zurückgesteuert, aber die zentrale "Compliance"-Abteilung hat offenbar andere Maßstäbe angelegt und somit war ich dieses Konto nach ca. 20 Jahren dann auch los...
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Re: Kontokündigung
Was ist eine "nicht ordnungsgemäße Benutzung"?
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Re: Kontokündigung
"bei einer ordnungsgemäßen kündigung sind wir nicht verpflichtet ihnen einen grund zu nennen"O´Leipzig wrote:Mit welcher Begründung denn?
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Re: Kontokündigung
z.B. regelmäßig ausreichend große Mengen in den (in dem Fall kombinierten Aus-/) Einzahler stopfen, v.a. am Wochenende, und bis Montag früh is er dann für andere Kunden nicht mehr benutzbar...Trompeter166 wrote:Was ist eine "nicht ordnungsgemäße Benutzung"?
daraus hab ich nach der zweiten Kündigung gelernt, und bei der dritten Bank (die keine kombinierten Geräte hat) nicht so große Mengen an Scheinen hinterlassen, aber da wurde ich dann nach einiger Zeit der Geldwäsche bezichtigt; was sich zwar aufklären ließ, aber offenbar wurde das Einzahlen und gleich wieder Abheben trotzdem nicht gern gesehen und schnippedipix war auch dieses Konto futsch
Re: Kontokündigung
Habe gerade mal die AGB angesehen:simpsonspedia.net wrote:"bei einer ordnungsgemäßen kündigung sind wir nicht verpflichtet ihnen einen grund zu nennen"O´Leipzig wrote:Mit welcher Begründung denn?
https://www.sparkasse-leipzig.de/pdf/ve ... en/AGB.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auflösung der Geschäftsbeziehung
Nr. 26 Kündigungsrecht
(1) Ordentliche Kündigung
Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, können sowohl der Kunde als auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die Sparkasse, so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.
Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B. Girovertrag oder Kartenvertrag) durch die Sparkasse beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.
Scheinbar hat man tatsächlich keinen Anspruch auf eine Begründung.
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Re: Kontokündigung
Wäre jetzt interessant, wie Du das Konto (Du hast ja geschrieben es sei Dein EBT-Konto) genutzt hast.
Bei ausschließlich vielen und womöglich zeitnahen Ein- und Auszahlungen, an denen die Kasse nichts verdient, könnte von deren Seite einfach kein Interesse an so einer Verbindung bestehen, gleichzeitig könnte ein diffuser Verdacht auf Geldwäsche im Raum stehen.
In jedem Fall solltest Du sicherstellen, daß diese Kündigung nicht in die Schufa eingetragen wird denn Bonitätsgründe dürften ja nicht den Ausschlag gegeben haben.
Bei ausschließlich vielen und womöglich zeitnahen Ein- und Auszahlungen, an denen die Kasse nichts verdient, könnte von deren Seite einfach kein Interesse an so einer Verbindung bestehen, gleichzeitig könnte ein diffuser Verdacht auf Geldwäsche im Raum stehen.
In jedem Fall solltest Du sicherstellen, daß diese Kündigung nicht in die Schufa eingetragen wird denn Bonitätsgründe dürften ja nicht den Ausschlag gegeben haben.
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Re: Kontokündigung
bin gerade am überlegen, ob ich mich querstellen soll.
die kündigung wurde laut schreiben am 22.04. ausgesprochen, am 24.04. abgeschickt und am 25.04. zugestellt und es wird zum 17.06. gekündigt. nach meinem verständnis wurden die zwei monate nicht eingehalten.
die kündigung wurde laut schreiben am 22.04. ausgesprochen, am 24.04. abgeschickt und am 25.04. zugestellt und es wird zum 17.06. gekündigt. nach meinem verständnis wurden die zwei monate nicht eingehalten.
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Re: Kontokündigung
Sehe ich auch so - die Spk hat damit gegen ihre eigenen AGB verstossen.simpsonspedia.net wrote:bin gerade am überlegen, ob ich mich querstellen soll.
die kündigung wurde laut schreiben am 22.04. ausgesprochen, am 24.04. abgeschickt und am 25.04. zugestellt und es wird zum 17.06. gekündigt. nach meinem verständnis wurden die zwei monate nicht eingehalten.
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Re: Kontokündigung
klapotec wrote:z.B. regelmäßig ausreichend große Mengen in den (in dem Fall kombinierten Aus-/) Einzahler stopfen, v.a. am Wochenende, und bis Montag früh is er dann für andere Kunden nicht mehr benutzbar...Trompeter166 wrote:Was ist eine "nicht ordnungsgemäße Benutzung"?
daraus hab ich nach der zweiten Kündigung gelernt, und bei der dritten Bank (die keine kombinierten Geräte hat) nicht so große Mengen an Scheinen hinterlassen, aber da wurde ich dann nach einiger Zeit der Geldwäsche bezichtigt; was sich zwar aufklären ließ, aber offenbar wurde das Einzahlen und gleich wieder Abheben trotzdem nicht gern gesehen und schnippedipix war auch dieses Konto futsch
Ich habe derzeit mit einem ähnlichen Problem zu kämpfen!
Ähnlich, weil ich noch nie mein "Spielgeld" über mein Konte oder einen Automaten (mit meiner Kontokarte) getauscht habe. Auch bei meiner "Hausbank" mit ihren Filialen, hab ich mir die Filialen herausgesucht, die über einen "Glaskasten" mit offener Kasse verfügen. Aber bei ständig steigendem Bedarf an Banknoten hab ich es dann auch mal in Filialen versucht in denen ein Mitarbeiter das Geld an einem "Terminal" entgegen nimmt, zählt und dann auf eine weisse, neutrale Karte gebucht hat, mit der ich den Betrag aus einem Automaten geholt habe. Dies ging auch bis vor ca. 2 Wochen "fast" überall ohne Probleme. Da erklärte mir der Mitarbeiter einer Filiale, er dürfe mir meine Scheine nicht mehr "sooo" tauschen, ich müsse sie auf mein Konto einzahlen und dann aus dem Automaten holen. In Erinnerung an die Geschichte, die VolkerW seinerzeit hier gepostet hat, hab ich das nicht gemacht. Es half alles schöne Reden nicht... ich ging unverrichteter Ding wieder heraus....nätürlich zu nächsten Filiale und zu den Wettbewerbern. Als ich dann zu meiner Hausbank kam, hier am Ort, wussten die bereits Bescheid, nur noch übers Konto läuft das ab jetzt. Auch ein Gespräch mit dem Filialleiter der ersten Filiale, der die Geschichte angeleiert hatte (so jedenfalls mein Schaltermann) brachte keine Besserung. Er sprach auch von seiner Verantwortung und von Schwarzgeld und Geldwäsche und das die Tauscherei der Bank auch Arbeitszeit und Geld koste.
Mein Hinweis..."Ich glaube, so sind die ganzen Zumwinkels und Hoenesse auch mit und in die Schweiz gefahren und haben so ihre Millionen dort gebunkert!" Es hat alles Reden nicht geholfen und mein Hinweis, das ich glücklich darüber sei, das sein Einfluss nicht zur Sparkasse auf der anderen Strassenseite reichen würde oder etwa zur Deutschen oder Commerzbank. Das hat in ihm den Verdacht der grossangelegten Geldwäsche wahrscheinlich noch verstärkt.
Ich werde auch in Zukunft nicht mein Konto nutzen um Scheine zu tauschen und wenn ich dann keine Scheine mehr bekomme zum tracken....so what!! Irgendwnn gibt es nur noch freundliche Menschen in Bäckereien, kleinen Geschäften, Restaurants, Kneipen, Tankstellen usw usw . Im schlechtesten Fall müsst Ihr allein weitertracken! ich hoffe das dauert noch ne Weile!!
speedster1712
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Re: Kontokündigung
meine hausbank hat da noch nie ein drama draus gemacht. da sind manche monate sechsstellige beträge über das konto gewandert.
am wochenende hat man gar keine andere wahl, als bei der sparkasse den einzahler zu bemühen, damit man auf seiner radtour paar sparkassenfilialen ansteuern kann.
am wochenende hat man gar keine andere wahl, als bei der sparkasse den einzahler zu bemühen, damit man auf seiner radtour paar sparkassenfilialen ansteuern kann.
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Re: Kontokündigung
Ich hatte bei Banken noch nie nennenwerte Probleme mit dem Tauschen.
Ausser die K-Frage (K-Frage = Sind Sie Kunde bei uns?)
Gelegentlich musste ich mein Kärtchen der Bank zeigen und es wurde gewechselt.
Vielleicht liegt es auch daran das ich die einzelnen Filialen der Bank, meist nur einmal
in Monat aufsuche (gut in einer Großstadt gibt es nicht nur eine Filiale der Sparkasse, Deutschen Bank, ect)
Bei Einzahlautomaten hebe ich auch regelmässig Scheine ab und zahle im gleichen
Moment regestrierte Scheine ein, mal auf Holz kloppf und nicht den an die Wand male.
Ausser die K-Frage (K-Frage = Sind Sie Kunde bei uns?)
Gelegentlich musste ich mein Kärtchen der Bank zeigen und es wurde gewechselt.
Vielleicht liegt es auch daran das ich die einzelnen Filialen der Bank, meist nur einmal
in Monat aufsuche (gut in einer Großstadt gibt es nicht nur eine Filiale der Sparkasse, Deutschen Bank, ect)
Bei Einzahlautomaten hebe ich auch regelmässig Scheine ab und zahle im gleichen
Moment regestrierte Scheine ein, mal auf Holz kloppf und nicht den an die Wand male.
Grüße an alle
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- Euro-Newbie
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Re: Kontokündigung
Ich kann es schon nachvollziehen, wenn eine Bank einen Riegel vorschiebt wenn ständig am Automaten hohe Beträge abgehoben und sofort wieder eingezahlt werden. Bringt der Bank außer Arbeit und kilometerlange Kontoauszüge gar nix. Wenn es dann auch noch die Automaten blockiert um so weniger.
Vielleicht ist es dann doch besser, z.B. bei der Bank die großen Scheine in kleine tauschen und die kleinen Scheine an der Tankstelle, beim Dönermann, im Supermarkt oder bei einer anderen Bank zurück in große Scheine. Das ist sicherlich mühsamer, erhält aber langfristig das die Bankverbindung und bringt jede Menge sozialer Kontakte.
Vielleicht ist es dann doch besser, z.B. bei der Bank die großen Scheine in kleine tauschen und die kleinen Scheine an der Tankstelle, beim Dönermann, im Supermarkt oder bei einer anderen Bank zurück in große Scheine. Das ist sicherlich mühsamer, erhält aber langfristig das die Bankverbindung und bringt jede Menge sozialer Kontakte.
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- Euro-Master
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Re: Kontokündigung
Ich hatte ja ein mulmiges Gefühl, dass das viele Wechseln der letzten Wochen, bzw. eher Monate zu keiner Reaktion führte.
Jetzt habe ich seit Samstag die Quittung . Meine Hausbank (Sparkasse Münsterland Ost) kündigt mir in einem Schreiben datiert auf den 3.12. das Konto zum 03.02.2021. Begründet wird dies mit den AGB (dort steht das Recht der Sparkasse zur Kündigung ihrerseits) bzw. dem -ich vermute- Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen, (§5 SpkG NW).
Als Grund wird angegeben, ich habe ein weiteres Girokonto und deshalb sei man nicht verpflichtet, mein Konto weiter zu führen. Womit sie recht haben ist, dass ich seit September 2016 ein Konto bei einer niederländischen Bank habe. Dies, weil ich damals für ein Erasmus-Semester in den Niederlanden war und mir ein niederländisches Konto sowohl für EBT, als auch wegen der Abhebegebühren, die ich bei der deutschen Bank gehabt habe, sinnvoll schien.
Aus Bequemlichkeit (das Abheben im Euroraum kostet keine Gebühren), habe ich also das meiste Geld, das "so" auf das Sparkassenkonto kam, per Dauerauftrag in die Niederlande weitergeleitet. Ein kleiner Teil blieb auf dem deutschen Konto, um z.b. die Handyrechnung oder GEZ-Gebühren abzuführen.
Leider schreibt man mir dort nicht genau, welcher der Gründe aus §5 für sie zutrifft. Im Internet fand ich das Gesetz (in der hoffentlich aktuellen Form); dort gibt es folgende Gründe:
§ 5
Kontrahierungspflichten
(1) Die Sparkassen sind verpflichtet, Spareinlagen in Höhe von mindestens einem Euro entgegenzunehmen.
(2) Die Sparkassen sind verpflichtet, für natürliche Personen aus dem Trägergebiet auf Antrag Girokonten zur Entgegennahme von Einlagen in Euro zu führen. Eine Verpflichtung zur Führung eines Girokontos besteht nicht, wenn
a) der Kontoinhaber Dienstleistungen bei Kreditinstituten missbraucht hat,
b) das Konto ein Jahr lang umsatzlos geführt wurde,
c) das Konto kein Guthaben aufweist und der Kontoinhaber trotz Aufforderung nicht für Guthaben sorgt,
d) aus anderen wichtigen Gründen die Aufnahme oder Fortführung der Geschäftsbeziehung den Sparkassen im Einzelfall nicht zumutbar ist.
Die Ablehnung eines Antrags nach Satz 1 ist schriftlich zu begründen.
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=377117
Ich kann mir vorstellen, dass man $5 2a) als Grund nehmen könnte (viele Ein- und Auszahlungen, die andere Ein- und Abgänge um ein Vielfaches überschreiten); dies wird jedoch nicht ausdrücklich erwähnt.
Bedauerlich finde ich, dass man sich nicht die Mühe gemacht hat, mich auf das Verhalten anzusprechen, sofern dies der Grund war. Ich war schon davon ausgegangen -vielleicht auch, aufgrund meiner eigenen, vielleicht falschen Annahme- dass Sparkasse und Volksbanken kundennäher seien als Großbanken wie Commerzbank, Deutsche Bank u.a..
Andererseits entsinne ich mich, dass ich ungefähr letztes Jahr um diese Zeit ein Formular ausfüllen musste, in dem ich gewisse Gelddinge angebe. Für mein Studium war ich nämlich von Sommer 2018 bis Sommer 2019 ein weiteres Jahr in den Niederlanden gewesen und hatte die Adresse in Deutschland erst mit ein wenig Verzögerung wieder bei der Sparkasse von der alten, niederländischen, auf die deutsche geändert. Das Schreiben, leider habe ich davon keine Kopie und erinnere mich auch nur bruchstückhaft, schien für mich aber im Endeffekt nur darauf hinauszulaufen, ob man Konten in den USA hat, mit denen man evtl. Schindluder betreibt . War bei mir nicht der Fall, ergo m.M. nach richtig ausgefüllt.
Ich will an sich schon nochmal bei der Sparkasse vorsprechen, was genau zur Kündigung geführt hat. Dass ich das niederländische Konto habe, ist ja nicht ganz plötzlich so, sonder ich habe das ja schon eine ganze Weile, was keinen bisher gestört hat. Deshalb finde ich das Argument nicht gerade überzeugend. Andererseits kann ich mir vorstellen, dass die Kündigung wegen eines anderen Kontos (das ich zugegeben mehr als "normales"Konto nutze) auch darin begründet sein könnte, dass dies eine recht gesichtswahrende Lösung für alle Beteiligten ist. Die Sparkasse spart sich so vielleicht die Meldung an die Staatsanwaltschaft und erspart mir damit die Hausdurchsuchung, die ja nicht unbedingt den "gewünschten" Erfolg haben muss, wodurch mich die Sparkasse als Kunde nicht los werden könnte
Bleibt mir allerdings das Problem, dass ich schon gerne weiterhin ein deutsches Konto haben möchte (inwieweit man nämlich mit einem ausländischen Konto überall weiter kommt, weiß ich nicht genau. Meine, in DE ist ein deutsches Konto für gewisse Behörden u.ä. schon sinnvoller ). Falls ich noch eins bekomme. Allein wegen möglicher Folgen (Schufa-Eintrag oder so) müsste ich mit meiner Sparkasse mal sprechen.
Wie dem auch sei: ich werde wohl -vorerst zumindest- wieder zum normalen Eingeber dessen, was beim Einkaufen zu bekommen ist. Denn selbst wenn ich bei einer anderen Bank wieder ein Konto eröffnen könnte: Keine Bank in Münster hat ein ähnlich dichtes Filialnetz wie die Sparkasse hier. Die Volksbank (das wäre wahrscheinlich anviesiert als Ersatz) hat zwar Filialen, aber weitaus weniger als das rote "S". Und mit denen würde ich es mir nicht auch noch verscherzen wollen, denn dann wird es richig dünn an weiterer Auswahl.....
Jetzt habe ich seit Samstag die Quittung . Meine Hausbank (Sparkasse Münsterland Ost) kündigt mir in einem Schreiben datiert auf den 3.12. das Konto zum 03.02.2021. Begründet wird dies mit den AGB (dort steht das Recht der Sparkasse zur Kündigung ihrerseits) bzw. dem -ich vermute- Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen, (§5 SpkG NW).
Als Grund wird angegeben, ich habe ein weiteres Girokonto und deshalb sei man nicht verpflichtet, mein Konto weiter zu führen. Womit sie recht haben ist, dass ich seit September 2016 ein Konto bei einer niederländischen Bank habe. Dies, weil ich damals für ein Erasmus-Semester in den Niederlanden war und mir ein niederländisches Konto sowohl für EBT, als auch wegen der Abhebegebühren, die ich bei der deutschen Bank gehabt habe, sinnvoll schien.
Aus Bequemlichkeit (das Abheben im Euroraum kostet keine Gebühren), habe ich also das meiste Geld, das "so" auf das Sparkassenkonto kam, per Dauerauftrag in die Niederlande weitergeleitet. Ein kleiner Teil blieb auf dem deutschen Konto, um z.b. die Handyrechnung oder GEZ-Gebühren abzuführen.
Leider schreibt man mir dort nicht genau, welcher der Gründe aus §5 für sie zutrifft. Im Internet fand ich das Gesetz (in der hoffentlich aktuellen Form); dort gibt es folgende Gründe:
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Kontrahierungspflichten
(1) Die Sparkassen sind verpflichtet, Spareinlagen in Höhe von mindestens einem Euro entgegenzunehmen.
(2) Die Sparkassen sind verpflichtet, für natürliche Personen aus dem Trägergebiet auf Antrag Girokonten zur Entgegennahme von Einlagen in Euro zu führen. Eine Verpflichtung zur Führung eines Girokontos besteht nicht, wenn
a) der Kontoinhaber Dienstleistungen bei Kreditinstituten missbraucht hat,
b) das Konto ein Jahr lang umsatzlos geführt wurde,
c) das Konto kein Guthaben aufweist und der Kontoinhaber trotz Aufforderung nicht für Guthaben sorgt,
d) aus anderen wichtigen Gründen die Aufnahme oder Fortführung der Geschäftsbeziehung den Sparkassen im Einzelfall nicht zumutbar ist.
Die Ablehnung eines Antrags nach Satz 1 ist schriftlich zu begründen.
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=377117
Ich kann mir vorstellen, dass man $5 2a) als Grund nehmen könnte (viele Ein- und Auszahlungen, die andere Ein- und Abgänge um ein Vielfaches überschreiten); dies wird jedoch nicht ausdrücklich erwähnt.
Bedauerlich finde ich, dass man sich nicht die Mühe gemacht hat, mich auf das Verhalten anzusprechen, sofern dies der Grund war. Ich war schon davon ausgegangen -vielleicht auch, aufgrund meiner eigenen, vielleicht falschen Annahme- dass Sparkasse und Volksbanken kundennäher seien als Großbanken wie Commerzbank, Deutsche Bank u.a..
Andererseits entsinne ich mich, dass ich ungefähr letztes Jahr um diese Zeit ein Formular ausfüllen musste, in dem ich gewisse Gelddinge angebe. Für mein Studium war ich nämlich von Sommer 2018 bis Sommer 2019 ein weiteres Jahr in den Niederlanden gewesen und hatte die Adresse in Deutschland erst mit ein wenig Verzögerung wieder bei der Sparkasse von der alten, niederländischen, auf die deutsche geändert. Das Schreiben, leider habe ich davon keine Kopie und erinnere mich auch nur bruchstückhaft, schien für mich aber im Endeffekt nur darauf hinauszulaufen, ob man Konten in den USA hat, mit denen man evtl. Schindluder betreibt . War bei mir nicht der Fall, ergo m.M. nach richtig ausgefüllt.
Ich will an sich schon nochmal bei der Sparkasse vorsprechen, was genau zur Kündigung geführt hat. Dass ich das niederländische Konto habe, ist ja nicht ganz plötzlich so, sonder ich habe das ja schon eine ganze Weile, was keinen bisher gestört hat. Deshalb finde ich das Argument nicht gerade überzeugend. Andererseits kann ich mir vorstellen, dass die Kündigung wegen eines anderen Kontos (das ich zugegeben mehr als "normales"Konto nutze) auch darin begründet sein könnte, dass dies eine recht gesichtswahrende Lösung für alle Beteiligten ist. Die Sparkasse spart sich so vielleicht die Meldung an die Staatsanwaltschaft und erspart mir damit die Hausdurchsuchung, die ja nicht unbedingt den "gewünschten" Erfolg haben muss, wodurch mich die Sparkasse als Kunde nicht los werden könnte
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Wie dem auch sei: ich werde wohl -vorerst zumindest- wieder zum normalen Eingeber dessen, was beim Einkaufen zu bekommen ist. Denn selbst wenn ich bei einer anderen Bank wieder ein Konto eröffnen könnte: Keine Bank in Münster hat ein ähnlich dichtes Filialnetz wie die Sparkasse hier. Die Volksbank (das wäre wahrscheinlich anviesiert als Ersatz) hat zwar Filialen, aber weitaus weniger als das rote "S". Und mit denen würde ich es mir nicht auch noch verscherzen wollen, denn dann wird es richig dünn an weiterer Auswahl.....
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