Datenschutz ist nicht das (größte) Problem. Das Copyright ist. EBT ist nicht der Eigentümer der Daten.simpsonspedia.net wrote:Welche rechtliche Notwendigkeit gibt es denn?
Die Scheindaten sind nicht personenbezogen, also greift das Thema Datenschutz nur beim Usernamen und bei den Kommentaren. Den Usernamen, kann jeder selbst anonymisieren und die Kommentare kann man einfach löschen. Danach kann man die noch vorhandenen Daten der Datenbank keiner reellen Person zuordnen.
Die eingegebenen Scheine blieben für EBT erhalten und auch die Treffer der nun betroffenen Tracker.
Anmerkung zum Thema: Löschung!
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
Sorry, aber beaweb hat garantiert kein Copyright auf den Druckereicode und die Seriennummer. Somit fällt das als Grund für die Löschung weg.
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
tatsächlich sind die Scheindaten Eigentum des Erfassers, und nicht von EBT; falls also kein grob fahrlässiges Verhalten ("faken") vorliegt, kann der Erfasser mit diesen Daten machen was er will, d.h. insbesondere auch wieder löschen lassensimpsonspedia.net wrote:Welche rechtliche Notwendigkeit gibt es denn?
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
die scheindaten sind definitiv kein eigentum der user hier. wenn, dann könnte ich mir vorstellen, dass die ausgebenden stellen der scheine deren eigentümer sind und jeder mensch zeitweise besitzer der scheine ist.
aber das notieren der druckereicodes und der seriennummern hat weder was mit eigentum noch besitz zu tun. es gibt keine rechtliche grundlage, die zur folge hat, dass man die eingegebenen scheindaten löschen muss.
richtigerweise wird auch darauf unter rechtliches hingewiesen.
der sinn von EBT wird durch so eine vorgehensweise absurdum geführt, da man den gewonnenen statistiken zu vermengung und verfolgung der scheine teilweise deren grundlage entzieht.
jeder schein, der ein treffer war, verliert eine dokumentierte zurückgelegte strecke.
aber das notieren der druckereicodes und der seriennummern hat weder was mit eigentum noch besitz zu tun. es gibt keine rechtliche grundlage, die zur folge hat, dass man die eingegebenen scheindaten löschen muss.
richtigerweise wird auch darauf unter rechtliches hingewiesen.
auf der anderen seite fehlen den scheindaten die schöpferische tiefe, um überhaupt geistiges eigentum eines users sein zu können.Das Support Team kann auf Ihren Wunsch hin Daten zu eingegebenen Geldscheinen ändern (aber nicht löschen).
der sinn von EBT wird durch so eine vorgehensweise absurdum geführt, da man den gewonnenen statistiken zu vermengung und verfolgung der scheine teilweise deren grundlage entzieht.
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
unabhängig von der rechtlichen seite finde ich es richtig, dass ein user die möglichkeit hat, seine eingegebenen daten komplett (also auch seine scheindaten) zu löschen. es gibt schon genug internetseiten, auf denen man keine möglichkeit hat über seine daten zu entscheiden, und gerade bei einem so sensiblen thema wie geld (auch wenn wir uns inzwischen an die banalität gewöhnt haben, ab und zu sollte man auch daran mal denken) fände ich es sehr abschreckend, wenn man nutzern die möglichkeit nimmt, irgendwann auch wieder komplett auszusteigen (inklusive aller eingegebenen daten, also ganz so, als wäre man nie auf der seite gewesen).
nichtsdestotrotz traure ich natürlich auch meinen 10 treffern mit ihr hinterher, zumal mein zweitlängster und einziger
-treffer dabei war 
nichtsdestotrotz traure ich natürlich auch meinen 10 treffern mit ihr hinterher, zumal mein zweitlängster und einziger
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
Ich sehe schon, ich hab mehr bei den Übersetzungen durchzuschauen als ich dachte - der von dir hervorgehobene Teil kommt im Originaltext nicht vor. Tatsächlich kann das Support-Team einzelne Scheine auf Anfrage des Nutzers löschen.simpsonspedia.net wrote:Das Support Team kann auf Ihren Wunsch hin Daten zu eingegebenen Geldscheinen ändern (aber nicht löschen).
Und falls du auf der angegebenen Seite weiterliest, gibt's auch noch einen Punkt bezüglich Entfernen der Daten...
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
ich vermute, du meinst
hat aber einer z.b. seinen namen und die anschrift in einem beitrag veröffentlicht, dann wird diese entfernt. einen rechtsanspruch zum entfernen aller daten besteht nicht.
sich also auf das fettgedruckte im zitat zu berufen, entbehrt jeder grundlage.
wenn jemand tatsächlich der meinung sein sollte, das eintippen der scheindaten ist etwas sehr persönliches, dann soll derjenige bzw. diejenige gar nicht erst mit tracken anfangen. jonman, speziell jetzt an dich, was ist denn an den eingegebenen scheindaten (druckereicode, seriennumer, plz und stadt) sensibel.
und zu dem was da in klammern steht, kann ich nur sagen, dass das blödsinn ist. der datenschutz beschäftigt sich mit den persönlichen daten eines individuums, der verknüpfung dieser daten mit einer person. drunter fällt z.b. der klarname, die anschrift, e-mail-adressen, geburtsdatum, eigenschaften, wie hautfarbe, augenfarbe usw. also alle daten, die konkret rückschlüsse auf eine einzelne person zulassen. ich betreue auch ein board mit vielen foren und da betrifft es auch jeden löschungswunsch. als betreiber muss man nur dafür sorge tragen, das die beiträge zu den themen, nicht dem user als person im realen leben zu zu ordnen ist. es sähe auch ziemlich doof aus, wenn in einer diskussion mit 2-3 diskussionspartnern man alle beiträge von einer person löschen würde.Im unwahrscheinlichen Fall, dass Sie alle Ihre Daten von der Seite entfernt haben möchten (eine Möglichkeit, die durch die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz vorgesehen ist), schreiben Sie ein Email zu der Kontaktadresse in Rechtsfragen (siehe unten) und erklären Sie, was mit Ihren Daten passieren soll.
hat aber einer z.b. seinen namen und die anschrift in einem beitrag veröffentlicht, dann wird diese entfernt. einen rechtsanspruch zum entfernen aller daten besteht nicht.
sich also auf das fettgedruckte im zitat zu berufen, entbehrt jeder grundlage.
wenn jemand tatsächlich der meinung sein sollte, das eintippen der scheindaten ist etwas sehr persönliches, dann soll derjenige bzw. diejenige gar nicht erst mit tracken anfangen. jonman, speziell jetzt an dich, was ist denn an den eingegebenen scheindaten (druckereicode, seriennumer, plz und stadt) sensibel.
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
Sorry, aber ich kann die Aufregung hier nicht nachvollziehen. Es gibt nun mal bei EBT die Regel, seine eingegebenen Scheine löschen zu lassen. Umgekehrt ist damit auch das Risiko verbunden, dass jemand anderes seine Scheine löscht und man dadurch Treffer verliert. Wem das nicht gefällt, der muss ja nicht mitmachen.
Richtig, bei anderen Webanbietern gelten andere Regeln (z.B. kann man auf Wikipedia seine Beiträge bzw. seinen Account nicht löschen lassen). Na und? Hier ist EBT, und hier gelten die EBT-Regeln, die jeder von uns mit seiner Anmeldung akzeptiert hat. Wer Facebook-Mitgleid ist, kann sich ja auch nicht über die in den AGBs festegelegte Verwendung seiner Daten beschweren.
Es ist einfach sinnlos, über "Urheberrechte von Sereinnummern" zu debattieren. Die hier eingebeben Daten können theoretisch dazu verwendet werden, Bewegungsprofile des jeweiligen Users zu erstellen. Selbst wenn es gar keinen Grund gäbe - wenn die Regeln eine vollständige Accountlöschung vorsehen, dann ist das einfach so.
Ich kann verstehen, wenn es jemanden gegen den Strich geht, Treffer zu verlieren (ich z.B. habe jetzt gar keinen Treffer mehr). Aber den Unmut darüber an einem User auszulassen (der nur sein gutes Recht wahrgenommen hat) oder am Betreiber der Website (komplett sinnlos, denn der kann sowieso machen, was er will) finde ich unpassend.
Richtig, bei anderen Webanbietern gelten andere Regeln (z.B. kann man auf Wikipedia seine Beiträge bzw. seinen Account nicht löschen lassen). Na und? Hier ist EBT, und hier gelten die EBT-Regeln, die jeder von uns mit seiner Anmeldung akzeptiert hat. Wer Facebook-Mitgleid ist, kann sich ja auch nicht über die in den AGBs festegelegte Verwendung seiner Daten beschweren.
Es ist einfach sinnlos, über "Urheberrechte von Sereinnummern" zu debattieren. Die hier eingebeben Daten können theoretisch dazu verwendet werden, Bewegungsprofile des jeweiligen Users zu erstellen. Selbst wenn es gar keinen Grund gäbe - wenn die Regeln eine vollständige Accountlöschung vorsehen, dann ist das einfach so.
Ich kann verstehen, wenn es jemanden gegen den Strich geht, Treffer zu verlieren (ich z.B. habe jetzt gar keinen Treffer mehr). Aber den Unmut darüber an einem User auszulassen (der nur sein gutes Recht wahrgenommen hat) oder am Betreiber der Website (komplett sinnlos, denn der kann sowieso machen, was er will) finde ich unpassend.
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
das hat nichts mit sensibel oder nicht zu tun (wobei plz und ort kann man schon unter sensibel einreihen, und ich lege hier bewusst nicht dar warum), sondern dass tatsächlich alle daten, die ich auf einer website eingebe, grundsätzlich erstmal mir gehören, und ich auch (ich bin kein anwalt, aber soweit ich mich richtig entsinne steht das in etwa so in einer eu-datenschutzrichtlinie) die möglichkeit haben muss, diese von mir eingegebenen daten wieder löschen zu lassen. und auch wenn zb die seriennummern an sich nicht direkt personenbezogen sind, so sind es doch daten die ich eingegeben habe... wenn man an diesem punkt etwas ändern möchte, kann man das gerne dem ebt-verein unterbreiten, der sich damit befassen kann ob da was zu ändern ist, und ob das auch rückwirkend gemacht werden kannsimpsonspedia.net wrote:was ist denn an den eingegebenen scheindaten (druckereicode, seriennumer, plz und stadt) sensibel.
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
der punkt wurde gebracht, um beawebs löschwunsch aller daten zu stützen. dann müuss es angebracht sein den irrtum zu diskutieren.FoxyGreen wrote:Es ist einfach sinnlos, über "Urheberrechte von Sereinnummern" zu debattieren.
was nutzt dir denn ein bewegungsprofile, ohne person? wenn jemand sein profil löschen lässt, dann haben die scheine alle als benutzer einen "anonym"-eintrag, so wie das auch bei einigen scheinen und treffern bisher der fall ist. wenn der betreiber bewegungprofile von personen erstellt, weil er die scheindaten aus der datenbank mit personendaten (erfahren auf ebt-treffen) verknüpft, dann ist das ein verstoß gegen den datenschutz. aber auch nur dann.FoxyGreen wrote:Die hier eingebeben Daten können theoretisch dazu verwendet werden, Bewegungsprofile des jeweiligen Users zu erstellen. Selbst wenn es gar keinen Grund gäbe - wenn die Regeln eine vollständige Accountlöschung vorsehen, dann ist das einfach so.
es ging doch gar nicht um die treffer, jedenfalls ist mir diesbezüglich kein beitrag aufgefallen. folglich kann man darüber dann auch keinen unmut über einen user bekunden. der unmut hat ganz andere ursachen, aber das ist dir entgangen.FoxyGreen wrote:Ich kann verstehen, wenn es jemanden gegen den Strich geht, Treffer zu verlieren (ich z.B. habe jetzt gar keinen Treffer mehr). Aber den Unmut darüber an einem User auszulassen (der nur sein gutes Recht wahrgenommen hat) oder am Betreiber der Website (komplett sinnlos, denn der kann sowieso machen, was er will) finde ich unpassend.
man muss kein anwalt sein, sich mit dem thema zu beschäftigen und die grundprinzipien zu verstehen. du führt die eu-datenschutzrichtlinie an und verweist gleichzeitig darauf, dass die daten nicht personenbezogen sind. der datenschutz und auch die eu-datenschschutz-richtline beziehen sich nun mal nur auf personenbezogene daten. für alle daten, die nicht dazu gehören (die aufgedruckten daten der geldscheine), gilt das argument des datenschutzes nicht, also muss dafür auch keine möglichkeit der löschung eingeräumt werden. alles andere entspricht deiner persönlichen wunschvorstellung, was mit deinen eingegebenen daten passieren kann, aber vorgegeben/vorgesehen durch die gesetzgebung ist eine löschung von nicht personenbezogenen daten nicht.klapotec wrote:das hat nichts mit sensibel oder nicht zu tun (wobei plz und ort kann man schon unter sensibel einreihen, und ich lege hier bewusst nicht dar warum), sondern dass tatsächlich alle daten, die ich auf einer website eingebe, grundsätzlich erstmal mir gehören, und ich auch (ich bin kein anwalt, aber soweit ich mich richtig entsinne steht das in etwa so in einer eu-datenschutzrichtlinie) die möglichkeit haben muss, diese von mir eingegebenen daten wieder löschen zu lassen. und auch wenn zb die seriennummern an sich nicht direkt personenbezogen sind, so sind es doch daten die ich eingegeben habesimpsonspedia.net wrote:was ist denn an den eingegebenen scheindaten (druckereicode, seriennumer, plz und stadt) sensibel.
fakt ist, dass die ebt-regel sich auf den datenschutz beruft, der aber bei diesen daten gar nicht greift. da es keine salvatorische klausel gibt, sind nach meinem verständnis alle ebt-regeln unwirksam, wenn sie als AGBs gewertwet werden können.
imo sollte diese fehlerhafte begründung entfernt werden ohne das über den ebt-verein zu bürokratisieren. wo käme EBT hin, wenn plötzlich die top20 ihre scheindaten löschen lassen würde.
wenn du etwas auf einer seite eingibst, dann ist nur der logik folgend der besitz auch bei der seite und nicht nur beim user. wenn du etwas auf eine seite schreibst, dann teilst du den besitz der info von dir mit der seite. das eigentum an der info hast du aber bei scheindaten nie besessen, da dieses immer bei der EZB bzw. den LZBs bleibt, vorausgesetzt es gibt in dem fall ein geistiges eigentum abghängig von der schöpfungstiefe. der schein ansich besitzt diese definitiv, aber ob das auch auf die beiden für uns interessanten bestandteile zutrifft, könnte nur ein richter festlegen.
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
du übersiehst, dass man auch ganz einfach argumentieren kann (nicht dass ich das jetzt tue, aber das kann man, wenn es um rechtliche spitzfindigkeiten geht), dass die tatsache, dass wenn jemand daten eingegeben hat, diese daten (egal welcher natur) automatisch durch diese eingabe personenbezogen sind (schließlich hat sie ja eine person eingegeben). aber wie dem auch sei - fakt ist, die regeln bei ebt sind so wie sie sind nicht erst seit gestern.simpsonspedia.net wrote:man muss kein anwalt sein, sich mit dem thema zu beschäftigen und die grundprinzipien zu verstehen. du führt die eu-datenschutzrichtlinie an und verweist gleichzeitig darauf, dass die daten nicht personenbezogen sind. der datenschutz und auch die eu-datenschschutz-richtline beziehen sich nun mal nur auf personenbezogene daten.
edit: und offenbar hat sich ebt hier auch schon vor jahren mit einem rechtsanwalt beraten (hätte mich ja auch gewundert wenn nicht), und es ist kurzgefasst der fall, dass selbst wenn für die scheindaten also solche nicht der datenschutz zuständig ist, das urheberrecht greift, speziell in einem fall wie diesem: wenn die einegegebenen daten einen erheblichen aufwand repräsentieren (offensichtlich), selbst wenn diese daten der öffentlichkeit zur verfügung gestellt wurden (und auch gerade dadurch), gilt für einen nicht unerheblichen zeitraum, dass die exklusive kontrolle über die daten beim urheber liegt.
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
beim datenschutz ist klar definiert was personenbezogenen daten sind. deine vermeintliche spitzfindigkeit würde kein jurist überhaupt in betracht ziehen.klapotec wrote:du übersiehst, dass man auch ganz einfach argumentieren kann (nicht dass ich das jetzt tue, aber das kann man, wenn es um rechtliche spitzfindigkeiten geht), dass die tatsache, dass wenn jemand daten eingegeben hat, diese daten (egal welcher natur) automatisch durch diese eingabe personenbezogen sind (schließlich hat sie ja eine person eingegeben). aber wie dem auch sei - fakt ist, die regeln bei ebt sind so wie sie sind nicht erst seit gestern.
personenbezogene daten = auf die person bezogene daten
die wertstufe, der druckereicode und die seriennummer dienen zu identifikation eines einzelnen geldscheines. mit den drei angaben kann man aber keine person identifizieren. selbst wenn dann noch die plz und der ort dazu kämen, wäre eine identifikation einer person nicht möglich.
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
Völlig richtig - das sehe ich genau so !simpsonspedia.net wrote:Sorry, aber beaweb hat garantiert kein Copyright auf den Druckereicode und die Seriennummer. Somit fällt das als Grund für die Löschung weg.
Siehe auch hier "Das Erfordernis der Originalität gehört zu den Kernelementen des modernen Urheberrechts ... Sprache, Maltechnik oder historische Daten und Geschehnisse können deshalb nicht Objekt des Urheberrechts sein." (weitergehender Quellenverweis weggelassen)
Im Gegenteil - würde man über das Urheberrecht argumentieren, so könnte man sagen, dass es sich um eine Co-Autorenschaft handelt ... und das machts dann noch einiges komplizierter ... !
Und mit "Datenschutz" zu argumentieren ist absoluter Schwachsinn, bzw. ein Beleg dafür, dass diejenigen nicht wissen, worüber sie reden. Ich bin zwar selbst Techniker und kein Jurist, aber als Informatiker muss ich mich auch mit bestimmten einschlägigen bzw. begleitenden Rechtsnormen auseinandersetzten.
Und was hier passiert ist, stinkt mir - und zwar ganz gewaltig !!!
Ernesto
Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
Nocheinmal: In den FAQs findet sich der folgende Satz (in Englisch bzw. Deutsch), der ganz klar die Grundlage der Löschung darstellt:simpsonspedia.net wrote:Sorry, aber beaweb hat garantiert kein Copyright auf den Druckereicode und die Seriennummer. Somit fällt das als Grund für die Löschung weg.
"In the unlikely event that you want to remove all data about yourself from this site (an option that is required by our data protection laws), send an email to the legal contact address listed below and tell us what you want us to do with your data."
"Im unwahrscheinlichen Fall, dass Sie alle Ihre Daten von der Seite entfernt haben möchten (eine Möglichkeit, die durch die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz vorgesehen ist), schreiben Sie ein Email zu der Kontaktadresse in Rechtsfragen (siehe unten) und erklären Sie, was mit Ihren Daten passieren soll."
EBT ist eine finnische Webseite. Ich kenne mich mit den finnischen Gesetzen nicht aus, gehe aber mal davon aus, dass die obige Aussage eine entsprechende Grundlage hat. Wie ich weiter oben gesagt habe ist das sowieso egal, weil der Betreiber der Webseite gar keinen Grund braucht, um irgendetwas zu löschen. Die Nutzer haben keinerlei Ansprüche auf dauerhafte Verfügbarkeit der Daten. Die Webseite könnte ohne Vorwarnung abgeschaltet werden, es könnte ein Unfall mit großem Datenverlust geschehen etc. Das ist ein bekanntes Risiko, das jeder von uns mit seiner Anmeldung angenommen hat.
Also, Datenschutz hin oder her: Wem die klar definierten EBT-Regeln nicht passen, der muss ja nicht mitmachen.Ernesto_due wrote: Und mit "Datenschutz" zu argumentieren ist absoluter Schwachsinn, bzw. ein Beleg dafür, dass diejenigen nicht wissen, worüber sie reden. Ich bin zwar selbst Techniker und kein Jurist, aber als Informatiker muss ich mich auch mit bestimmten einschlägigen bzw. begleitenden Rechtsnormen auseinandersetzten.
Und was hier passiert ist, stinkt mir - und zwar ganz gewaltig !!!
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Re: Anmerkung zum Thema: Löschung!
Bin der gleichen Meinung wie Ernesto.FoxyGreen wrote:Also, Datenschutz hin oder her: Wem die klar definierten EBT-Regeln nicht passen, der muss ja nicht mitmachen.Ernesto_due wrote: Und mit "Datenschutz" zu argumentieren ist absoluter Schwachsinn, bzw. ein Beleg dafür, dass diejenigen nicht wissen, worüber sie reden. Ich bin zwar selbst Techniker und kein Jurist, aber als Informatiker muss ich mich auch mit bestimmten einschlägigen bzw. begleitenden Rechtsnormen auseinandersetzten.
Und was hier passiert ist, stinkt mir - und zwar ganz gewaltig !!!
Ernesto
Deine Art zu diskutieren FoxyGreen führt zu solchen Problemen die wir nicht haben wollen.

