Abercrombie wrote: ↑Wed Oct 14, 2020 12:05 pm
Sagt wer und steht wo?
Das Robert Koch-Institut führt seit dem 16.09. das Bundesland Wien als Risikogebiet; nachzulesen in der langen Liste
hier (man muss etwas scrollen aber es sollte sich finden lassen).
Vorabgehend an die Liste findet sich auch folgende Bemerkung beim RKI:
"
Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung bestehen."
Die Berliner Verordnung schreibt auch etwas von Quarantäne:
"3. Teil - Quarantänemaßnahmen
§ 8 Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland; Beobachtung
(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Berlin einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
(2) Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtungen nach Absatz 1 hinzuweisen. Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind ferner verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen, das zuständige Gesundheitsamt hierüber unverzüglich zu informieren. Für die Verpflichtung zur Meldung und Auskunft nach Satz 1 und 2 sind die Angaben gemäß Nummer I Ziffer 1 Satz 1 bis 3 der Anordnung betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag vom 6. August 2020 (BAnz AT 07.08.2020 B5) in der jeweils geltenden Fassung mitzuteilen; diese Mitteilung kann auch über die von Beförderern im grenzüber¬schreitenden Eisenbahn-, Bus-, Flug- oder Schiffsverkehr gemäß Anlage 2 dieser Anordnung zu verwendende Aussteigekarte erfolgen.
(3) Für die Zeit der Absonderung unterliegen die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen der Beobachtung durch das zuständige Gesundheitsamt.
(4) Risikogebiet im Sinne des Absatz 1 Satz 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt, und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht."
Die gesamte Verordnung findet sich
hier
Auch auf Seiten der
österreischen Regierung findet sich der Hinweis unter "Einreise in Nachbarstaaten" wie folgt:
"
Deutschland hat eine Reisewarnung für Wien, Vorarlberg (mit Ausnahme der Gemeinde Kleinwalsertal) und Tirol (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz) ausgesprochen. Reisende aus diesen Bundesländern (mit den genannten Ausnahmen) müssen bei der Einreise nach Deutschland einen negativen COVID-19-Test vorweisen (nicht älter als 48 Stunden), um nicht eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne anzutreten." Ich denke mal, jemand der Urlaub in Wien macht, zählt bei der Wiedereinreise auch als "Reisender".
Lange Rede, kurzer Sinn: sowohl die Informationen von deutscher, wie österreischischer Seite ließen mich zu dem Schluss kommen, dass jemand, der aus einem Risikogbiet einreist (egal, ob man dort Urlaub gemacht hat, oder dort wohnt) sich entsprechend testen lassen muss, bzw. sich in Quarantäne begibt.
Wie man solche Verordnungen überprüft und in die Praxis umsetzt, ist dann wieder etws anderes. Papier ist ja bekanntlich geduldig.