Hallo!
Gehören die Euroscheine, die ich im Portemonnaie habe, eigentlich mir oder der EZB. Ich meine, kann ich sie, theoretisch, zerreissen, bemalen, machen was ich will?
Hat dazu einer einen (offiziellen) Link ?
Euroscheine = mein Besitz ?
Moderators: Miles66, Licht & Feuer
Ich bin nicht sicher, ob Du diesen Link schon kennst. Er antwortet zwar nicht direkt auf Deine Frage, aber er enthält doch ein paar Informationen und Verweise auf die EZB-Seite und den Vertrag von Amsterdam, die Dir weiterhelfen müßten. Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, was man mit Geldscheinen machen darf.
(Gehört zwar nicht hierher, aber bei US-Dollar-Scheinen weiß ich es. Es ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit $100 Geldstrafe oder bis zu 6 Monaten Gefängnis geahndet werden kann, wenn man einen Geldschein "unfit for circulation" macht.
(Gehört zwar nicht hierher, aber bei US-Dollar-Scheinen weiß ich es. Es ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit $100 Geldstrafe oder bis zu 6 Monaten Gefängnis geahndet werden kann, wenn man einen Geldschein "unfit for circulation" macht.
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unsichtbar
Re: Euroscheine = mein Besitz ?
Das ist die Frage, wo der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist.felix wrote: Gehören die Euroscheine, die ich im Portemonnaie habe, eigentlich mir oder der EZB. Ich meine, kann ich sie, theoretisch, zerreissen, bemalen, machen was ich will?
Eigentum: Ich habe die rechtliche Gewalt über eine Sache.
Besitz: Ich habe die tatsächliche Gewalt über eine Sache.
Nehmen wir zum Beispiel mal Dein Auto.
Du bist der rechtmäßige Eigentümer. Nun leihst Du mir dein Auto um Einkäufe zu erledigen.
Ich besitze es jetzt und könnte damit machen was ich will, z.B. Lack zerkratzen, verbrennen oder gegen eine Mauer setzen.
Würdest Du Dir das gefallen lassen?
Nun stelle Dir vor, Du bist die EZB und das Auto sind die Euroscheine...
Re: Euroscheine = mein Besitz ?
Hmm ... um ganz genau zu sein wäre es "Innehabung", wenn du jemandem anderen dein Auto borgst in der Absicht es zurück zu bekommen (und der Borgende die gleiche Absicht hat *g*). Zum Besitz gehört auch noch der "Wille, die Sache zu behalten" dazu. Was im Falle des Autos nicht zutrifft (hoffentlich), bei Geldscheinen aber eher doch (zumindest bis der Schein wieder ausgegeben wird).unsichtbar wrote:Das ist die Frage, wo der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist.felix wrote: Gehören die Euroscheine, die ich im Portemonnaie habe, eigentlich mir oder der EZB. Ich meine, kann ich sie, theoretisch, zerreissen, bemalen, machen was ich will?
Eigentum: Ich habe die rechtliche Gewalt über eine Sache.
Besitz: Ich habe die tatsächliche Gewalt über eine Sache.
Nehmen wir zum Beispiel mal Dein Auto.
Du bist der rechtmäßige Eigentümer. Nun leihst Du mir dein Auto um Einkäufe zu erledigen.
Ich besitze es jetzt und könnte damit machen was ich will, z.B. Lack zerkratzen, verbrennen oder gegen eine Mauer setzen.
Würdest Du Dir das gefallen lassen?
Nun stelle Dir vor, Du bist die EZB und das Auto sind die Euroscheine...
Jedenfalls ist es verboten, die Scheine (oder Münzen) zu zerstören. War zumindest früher in Schilling-Zeiten so, sollte sich auch beim Euro nicht geändert haben.
Wirthi
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tossi
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*hmpf* ich denke nicht das es wirklich verboten war oder ist sein gelt zu vernichten.
gerade in der zeit der umstellung gab es immer wieder beiträge in der glotze von leuten die ihre scheine absichtlich oder zum teil halt auch unabsichtlich zerstört hatten und diese dann zur zuständigen stelle der LZB gebracht haben.
dort hieß es immer (sinn gemäß) "wenn der schein nachweißlich zu über 50% vorhanden ist oder er nachweißlich (also mit vorlegen der überreste) zerstört wurde, wird der schein ersetzt. gegen eine gebühr versteht sich." aber von einer strafe war da nie die rede.
cu assetburned
gerade in der zeit der umstellung gab es immer wieder beiträge in der glotze von leuten die ihre scheine absichtlich oder zum teil halt auch unabsichtlich zerstört hatten und diese dann zur zuständigen stelle der LZB gebracht haben.
dort hieß es immer (sinn gemäß) "wenn der schein nachweißlich zu über 50% vorhanden ist oder er nachweißlich (also mit vorlegen der überreste) zerstört wurde, wird der schein ersetzt. gegen eine gebühr versteht sich." aber von einer strafe war da nie die rede.
cu assetburned




