Nerzhul wrote:"Gezwungen" ist er keineswegs. Zum einen besteht ja Vertragsfreiheit.
Das gilt aber nur, wenn bei Vertragsschluss Barzahlung ausgeschlossen oder eingeschränkt wurde. Davon kann man beim Einkaufen in einem Laden regelmäßig nicht ausgehen. Sinn und Zweck eines gesetzlichen Zahlungsmittels ist doch, dass jedermann ein Mittel hat, um Geldschulden zu begleichen. Wenn also zum Begleichen von Geldschulden hinsichtlich des Zahlungsmittels nichts geregelt wurde, kann man sich des gesetzlichen Zahlungsmittels bedienen und der Vertragspartner ist Kraft Gesetz gezwungen, dieses auch anzunehmen (sog. "Annahmezwang"). Bei Scheinen unbegrenzt und bei Münzen in den erwähnten Grenzen.
Man beachte, dass ein Kaufvertrag durch Angebot und dessen Annahme zustande kommt. Also:
Du gehst mit den Artikeln, die Du kaufen möchtest an die Kasse und legst sie auf's Band => Angebot
Der Kassierer erfasst die Artikel, berechnet den Endpreis und gibt ihn Dir bekannt => Annahme
Jetzt ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Danach wird gezahlt und der Verkäufer kann sich nicht mehr wehren, es sei denn, es wurde z.B. vereinbart: "Wir nehmen höchstens 100 Geldscheine an."
Das ist die Theorie, ob wirklich
jeder Verkäufer Scheine in unbegrenzten Mengen annimmt oder im Zweifel die Herausgabe der bereits gekauften Artikel verweigert, vermag ich nicht zu sagen.
Ich glaube, es gibt einen Grundsatz, dass ein Verkäufer für kleine Beträge nicht zu große Scheine anzunehmen braucht...
Nur mal so laut vor mir hindenk...